Die Handwerksordnung ist ein Bundesgesetz und gilt in der ganzen Bundesrepublik als Grundlage für das deutsche Handwerk und die handwerkliche Selbstverwaltung. mehr
Die Selbstverwaltung des Handwerks bedeutet auch, dass die Handwerksbetriebe die dafür notwendigen Einrichtungen selbst finanzieren. Die Finanzierung der Handwerkskammer erfolgt durch Beiträge und Gebühren. mehr
Die Vollversammlung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beschließt die Gebührenordnung. mehr
Zu den Aufgaben der Handwerkskammer gehört die Regelung von Verfahren im Bereich der Berufsausbildung. mehr
Die Meisterprüfung ist eine staatliche Prüfung, die von ehrenamtlichen Meisterprüfungsausschüssen nach den Vorschriften der Handwerksordnung (HWO §§ 49 - 51 e) und der hier veröffentlichten Verordnungen durchgeführt wird. mehr
Qualifizierung im Handwerk und für die Zukunft – die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist Ihr Dienstleister für die Fort- und Weiterbildung. mehr
Die von der Vollversammlung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) gemäß § 106 Abs. 1 Nr. 12 HwO beschlossene Sachverständigenordnung, regelt die Voraussetzungen der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in den Gewerken des … mehr