Prüfungen erfolgreich absolvieren...
Die Geschäftsstelle Prüfungswesen ist zuständig für die Abwicklung von Meister- und Fortbildungsprüfungen sowie Nachweisen gemäß §§ 7a,7b,8 der Handwerksordnung und in ausgewählten Berufen für Gesellen- und Abschlussprüfungen. Sie organisiert diese Prüfungen und betreut die Ausschüsse, ist Dienstleistungszentrum für Prüflinge und Prüfungsausschüsse.
Wir helfen Ihnen weiter, wenn es um die Formalitäten im Zusammenhang mit Ihrer Prüfung geht. Bei uns erhalten Sie
Informationen zu Meisterprüfungen, Gesellen- sowie Abschlussprüfungen in ausgewählten Berufen, Fortbildungsprüfungen und Nachweisen entsprechend §§ 7a, 7b, 8 der Handwerksordnung.
Beratungen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen, des Ablaufes der Prüfungen sowie aller allgemeinen und rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit diesem Bereich
Ausfertigung von Zweitschriften und Bescheinigungen im Prüfungswesen
Bearbeitung des Zahlungsverkehrs, der das Prüfungswesen betrifft.
Prüfungen in der Berufsausbildung
Jeder Lehrling muss sich innerhalb seiner Ausbildung einer Zwischenprüfung und Gesellen-/Abschlussprüfung stellen, bzw. die Teile 1 und 2 der Gesellenprüfung ablegen. weiterlesen
Meisterprüfungen
Die jungen Meister werden durch die solide praxisnahe Ausbildung dazu befähigt, die neuesten Technologien in Ihrem Betrieb einzusetzen und ein Unternehmen eigenständig kaufmännisch aufzubauen weiterlesen
Fortbildungsprüfungen
Die Fortbildungsprüfungsordnungen für Gewerke der Anlage A und für nichthandwerkliche Berufe bilden die Grundlage für die Prüfungsabnahme. weiterlesen
Sachkundenachweis
Voraussetzung für die Durchführung eines Nachweises von Kenntnissen und / oder Fertigkeiten ist die verbindliche Anmeldung weiterlesen